November 2015

151114

ENERGIE-CHRONIK


Vattenfall beantragt Neugenehmigung für Zwischenlager Brunsbüttel

Vattenfall hat am 16. November beim Bundesamt für Strahlenschutz die Neugenehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel beantragt. "Wir wollen beim Standort-Zwischenlager dem rechtmäßigen Zustand wiederherstellen", erklärte dazu die Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH. "Der Antrag ist für uns auch deshalb wichtig, weil wir den Rückbau des Kernkraftwerks zügig vorantreiben wollen und dafür das Zwischenlager benötigen."

Brunsbüttel gehörte zu den zwölf KKW-Standorten, an denen aufgrund des im Juni 2001 besiegelten Kernenergie-Kompromisses (010602) und des daraus resultierenden Ausstiegsgesetzes (020404) Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente errichtet wurden. Die damals regierende rot-grüne Koalition wollte auf diese Weise Nukleartransporte vermeiden und das Hinausschieben einer Endlager-Lösung ermöglichen (040101). Etliche Klagen von Anwohnern, die in den Zwischenlagern ein unzumutbares Gesundheits- und Sicherheitsrisiko sahen, wurden bis hin zum Bundesverfassungsgericht abgewiesen (081113). Im Juni 2013 erklärte jedoch das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein die vor zehn Jahren erteilte Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel für ungültig, weil das Bundesamt für Strahlenschutz die Folgen eines eventuellen terroristischen Angriffs nicht richtig ermittelt und bei der Genehmigung berücksichtigt habe (130602). Mit ihrer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hatte die Behörde beim Bundesverwaltungsgericht keinen Erfolg. Die Aufhebung der Genehmigung wurde damit rechtskräftig. Das Zwischenlager wird seitdem von der Atomaufsicht offiziell nur noch "geduldet" (150112).

Vattenfall geht davon aus, daß dem Antrag auf Neugenehmigung stattgegeben wird, weil die Verwaltungsgerichtsbarkeit lediglich Mängel des Genehmigungsverfahrens beanstandet habe. Über eine tatsächlich unzureichende Sicherheit des Zwischenlagers sei nicht befunden worden.

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