März 2015

150315

ENERGIE-CHRONIK


Österreichs Regulierungsbehörde warnt vor Care-Energy

Die österreichische Energieregulierungsbehörde E-Control warnte am 24. März vor dem Stromanbieter Care-Energy, der sein Geschäft neuerdings auf das Nachbarland ausgedehnt hat. Derzeit hätten sich mehr als dreißig Kunden über die Vorgehensweise dieses Unternehmens beschwert. "Es wurde uns berichtet, daß Mitarbeiter des Unternehmens an der Haustüre läuten und danach hartnäckig um neue Kunden werben und auf die Unterschrift eines Vertrags oder Angebots drängen", beschrieb E-Control-Vorstand Walter Boltz die Arbeitsweise der "Berater", die auf Provisionsbasis für Care-Energy unterwegs sind. Das Unternehmen gebe auch in Österreich vor, nicht zur Registrierung als Stromanbieter verpflichtet zu sein, da es ein "Energiedienstleister" sei. Die Regulierungsbehörde habe deshalb ein Verfahren eingeleitet.

Bundesnetzagentur belegte Firmenchef jetzt mit einem Zwangsgeld von 800.000 Euro

In Deutschland weigert sich der dubiose Stromanbieter schon seit zwei Jahren, sein Geschäft bei der Regulierungsbehörde anzumelden. Er behauptet, ein "Energiedienstleister" zu sein, der weder zur Anzeige der Haushaltskundenbelieferung noch zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet sei. Die Bundesnetzagentur erließ deshalb im Juni 2013 einen ersten Bußgeldbescheid in Höhe von 40.000 Euro (130615), den Care-Energy freilich durch Einlegung von Rechtsmitteln verzögerte und erst im Oktober 2014 beglich (141014).

Der Firmenchef Kristek, der das unter der Marke Care-Energy agierende Unternehmensgeflecht betreibt, kam der Verpflichtung zur Anmeldung allerdings noch immer nicht nach. Die Bundesnetzagentur belegte ihn deshalb im Dezember 2014 mit einem erhöhten Bußgeld von 400.000 Euro, das er im Februar bezahlte, nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf einen dagegen erhobenen Eilantrag zurückgewiesen hatte (150210).

Auch nach der Zahlung dieses Bußgelds verweigerte Kristek weiterhin die Anmeldung als Stromanbieter – vermutlich deshalb, weil dann die abstruse Fiktion, ein von der EEG-Umlage befreiter "Energiedienstleister" zu sein, endgültig zusammenbräche, und weil die Übertragungsnetzbetreiber mittlerweile rund hundert Millionen Euro an EEG-Umlage verlangen, die er nicht abgeführt hat (150210). Die Bundesnetzagentur beschloß deshalb am 2. März die Verhängung eines nochmals erhöhten Zwangsgelds in Höhe von 800.000 Euro. Zugleich drohte sie ihm ein weiteres Zwangsgeld in dieser Höhe an, falls er der Verpflichtung zur Anzeige der Haushaltskundenbelieferung nicht bis spätestens 27. März nachkomme.

Auf Anfrage zum aktuellen Stand der Dinge teilte die Behörde Ende März mit, daß Kristek die 800.000 Euro nicht gezahlt und sein Gewerbe weiterhin nicht angemeldet habe. Stattdessen habe er erneut per Eilverfahren beim Oberlandesgericht Düsseldorf die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragt. Wie schon bei der vorangegangenen Auseinandersetzung um die 400.000 Euro werde man solange auf die Vollstreckung verzichten, bis eine gerichtliche Entscheidung vorliegt.

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