März 2015

150307

ENERGIE-CHRONIK


Rückstellungen der KKW-Betreiber sind nicht gegen Insolvenz gesichert

Die bisher von den KKW-Betreibern getätigten Rückstellungen zur Erfüllung ihrer Stillegungs- und Entsorgungsverpflichtungen sind nicht insolvenzsicher angelegt. Zu diesem Schluß gelangt ein vom 12. Dezember 2014 datiertes Rechtsgutachten, das die Anwaltskanzlei Becker-Büttner-Heldt im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums angefertigt hat und von diesem am 20. März veröffentlicht wurde.

Die Rückstellungen von E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall beliefen sich demnach Ende 2013 auf insgesamt 38,72 Milliarden Euro. Davon waren 21,65 Milliarden Euro für Stillegung und Rückbau der Kernkraftwerke und 17,07 Milliarden Euro für langfristige Kosten der Entsorgung vorgesehen.

Die Gutachter schlagen vor, die KKW-Betreiber zur Bildung eines internen Fonds zu verpflichten, der die erstgenannten Mittel auch nach dem Auslaufen des sogenannten Solidarvertrags im April 2022 (120407) vor einer Insolvenz der Betreibergesellschaften schützt. Für die extrem langfristigen Verbindlichkeiten im Entsorgungsbereich sei dagegen die Bildung eines externen Fonds im Form einer öffentlich-rechtlichen Stiftung besser geeignet.

Das Gutachten macht nochmals deutlich, daß die KKW-Betreiber über die Rückstellungen bisher praktisch frei verfügen und sie zur Finanzierung ihrer geschäftlichen Expansion verwenden können. Es gibt weder einen Schutz vor der konzerinternen Verschiebung dieser steuerfrei gebildeten Finanzpolster noch ist ihr Rückfluß im Bedarfsfall gesichert. In der Regel werden die Rückstellungen von den Betreibergesellschaften an die Mutterkonzerne weitergereicht. Bei deren Pleite wäre der Staat nur ein Gläubiger unter vielen, während die Rückstellungen in der Insolvenzmasse verschwinden.

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