Februar 2015

150213

ENERGIE-CHRONIK


Hartz IV deckt die realen Stromkosten nicht

Wer auf das sogenannte Arbeitslosengeld 2 - besser bekannt als "Hartz IV" – angewiesen ist, zahlt im Jahr durchschnittlich 116 Euro mehr für Strom als dafür im Regelsatz der Unterstützung vorgesehen ist. Dies teilte am 16. Februar das Vergleichsportal "Check24" mit. Besonders betroffen seien Verbraucher aus den östlichen Bundesländern, wo zehn Prozent der Bevölkerung diese Unterstützungsleistung beziehen, während es in den alten Bundesländern nur 6,4 Prozent sind. Außerdem sei der Strompreis in Ostdeutschland um durchschnittlich 3,8 Prozent höher als in Westdeutschland.

Das Vergleichsportal legte seiner Erhebung den durchschnittlichen Jahresverbrauch eines Ein-Personen-Haushalts mit 1.500 Kilowattstunden und die Preise der Grundversorger zugrunde. Daraus ergebe sich eine monatliche Stromrechnung in Höhe von 43,02 Euro. Im Hartz-IV-Regelsatz sei aber für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung lediglich ein Betrag von 33,36 Euro vorgesehen. Somit müßten die Empfänger dieser Unterstützungsleistung in anderen Bereichen wie Nahrungsmittel und Kleidung monatlich 9,66 Euro einsparen, um die Stromrechnung bezahlen zu können.

Wechsel zu günstigeren Anbietern scheitert meistens an der mangelnden Bonität

Theoretisch könnten Hartz IV-Empfänger diese Lücke größtenteils schließen, wenn sie aus der besonders ungünstigen Grundversorgung zu einem Wahltarif wechseln. Im Schnitt beträgt die so erreichte Einsparung 88,56 Euro jährlich, was monatlich 7,38 Euro entspricht. Nach Angaben von "Check24" scheitert aber ein solcher Wechsel meistens daran, daß Hartz-IV-Kunde aus Sicht der Anbieter über keine hinreichende Bonität verfügen.

Die größte Lücke in ihrem kärglich bemessenen Budget hatten die Hartz-IV-Bezieher in Rheinland-Pfalz, denen mehr als ein Drittel der im Regelsatz vorgesehenen Kosten zur Begleichung der Stromrechung fehlte. In Bremen machte der Fehlbetrag dagegen nur 14 Prozent aus. Im einzelnen gelangte das Vergleichsportal zu folgenden Ergebnissen für die einzelnen Bundesländer:

 

Bundesland Anteil Hartz–IV–Empfäîger
an Gesamtbevölkerung
in Prozent

Monatliche Kosten der Grundversorgung
mit Strom in Euro
(bei 1.500 kWh/a)

Differenz zum Hartz–IV–Satz füò Energie (33,36 Euro)
in Euro in Prozent
Rheinland-Pfalz
5,50 %
44,90
11,54
34,60 %
Sachsen-Anhalt
9,50 %
43,93
10,57
31,70 %
Sachsen
12,00 %
43,83
10,47
31,40 %
Brandenburg
9,80 %
43,77
10,41
31,20 %
Thüòingen
8,00 %
43,75
10,39
31,10 %
Mecklenburg-Vorpommern
11,40 %
43,11
9,75
29,20 %
Saarland
7,70 %
42,66
9,30
27,90 %
Baden-Wüòttemberg
4,00 %
42,63
9,27
27,80 %
Nordrhein-Westfalen
9,20 %
42,55
9,19
27,60 %
Bayern
3,30 %
42,38
9,02
27,10 %
Schleswig-Holstein
7,70 %
42,31
8,95
26,80 %
Hessen
6,90 %
41,95
8,59
25,70 %
Hamburg
10,30 %
41,83
8,47
25,40 %
Berlin
16,70 %
41,50
8,14
24,40 %
Niedersachsen
7,30 %
40,55
7,19
21,50 %
Bremen
14,10 %
37,91
4,55
13,60 %
Westdeutschland (inkl. Berlin)*
6,40 %
42,25
8,89
26,60 %
Ostdeutschland*
10,00 %
43,85
10,49
31,40 %
Durchschnitt
7,50 %
43,02
9,66
29,00 %
*ohne (sonstige) Stadtstaaten

 

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