Mai 2013

130501

ENERGIE-CHRONIK


 

 

Die junge Dame füllt vermutlich gerade das Formular für Neukunden von Care-Energy aus, wobei sie einen dankbaren Blick zum Himmel wirft, der ihr dieses günstige Angebot beschert hat. Das "Verbraucherschutz"-Emblem neben ihr stammt freilich von keiner echten Verbraucherschutz-Organisation, und auch das ganze Geschäftsmodell von Care-Energy ist höchst fragwürdig (siehe auch Hintergrund).

Das bizarre Geschäftsmodell von "Care-Energy" gerät unter schweren Beschuß

Der Bund der Energieverbraucher warnte am 2. Mai vor einem Unternehmen, das unter der Dachmarke "Care-Energy" auftritt und um Stromkunden wirbt. Der Abschluß von Verträgen mit diesem Unternehmen könne deutlich höhere Risiken bergen als bei einem üblichen Anbieterwechsel. Er lenkte damit die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf ein bizarres Geschäftsmodell, das inzwischen angeblich über 250.000 Kunden gefunden hat, obwohl es vom Landgericht Berlin schon vor einem Jahr als "Schein-Contracting" und "rechtswidrige Umgehung von Steuervorschriften" charakterisiert wurde. Auf Anfrage der ENERGIE-CHRONIK bestätigte die Bundesnetzagentur am 8. Mai, daß sie gegen Care-Energy ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 95 EnWG eingeleitet hat, weil das Unternehmen die in § 5 EnWG vorgeschriebene "Anzeige der Energiebelieferung" unterlassen hat. "Durch eine eigenwillige Rechtsauslegung" versuche das Unternehmen, die Anzeigepflicht zu umgehen und sich damit auch der Pflicht zur Zahlung der EEG- Umlage zu entziehen.


Ein echter Tausendsassa: Care-Energy-Chef Kristek posiert auf diesem Foto vor dem bulgarischen Energieministerium in Sofia, dem er Vorschläge zur Reform der bulgarischen Energiewirtschaft machen will.
Foto: mk-group Holding GmbH

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) teilte am 3. Mai mit, daß er die unter der Marke Care-Energy handelnden Unternehmen wegen unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen und unlauterer Werbung abgemahnt habe. Care-Energy locke mit Strompreisen von knapp 20 Cent pro Kilowattstunde. Für den Verbraucher bleibe aber unklar, mit wem er tatsächlich einen Vertrag abschließe. Außerdem verberge sich im Auftragsformular eine tückische Vollmachtsklausel. Das Recht zu Preiserhöhungen sei unklar formuliert, der Liefertermin bleibe unbestimmt.

Das Bundesamt für Justiz ermittelt ebenfalls: "Die Firma hat für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011 ihre Jahresabschlüsse nicht veröffentlicht", erklärte ein Sprecher der Behörde. "Wir haben in allen drei Geschäftsjahren ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet, und für die Jahre 2009 und 2010 bereits Ordnungsgelder festgesetzt."

"Okay, dann krieg ich ein Bußgeld", erklärte dazu der Eigentümer und Geschäftsführer des Unternehmens, Martin Richard Kristek. "Aber es ist mir immer noch lieber, ich reiche eine richtige Bilanz ein, als wenn ich eine falsche Bilanz einreiche, nur um die Frist zu halten, und mache dann eine Bilanzkorrektur."

Kristek sieht sich als Opfer einer von der Energiewirtschaft gegen ihn angezettelten Verleumdungskampagne. Der Bundesnetzagentur drohte er mit juristischen Schritten, weil sie die Dinge falsch darstelle und damit Geschäftsschädigung betreibe. "Der Krieg hat begonnen", ließ er auf seiner Facebook-Seite wissen, "ich kämpfe für Euch so lange bis ich 'tot' am Boden liege". In der "Frankfurter Allgemeinen" vom 8. Mai schaltete er eine ganzseitige Anzeige, die dem ZDF-Fernsehen vorwarf, es habe sich durch einen "Verbund von Stadtwerken" für eine "negative Berichterstattung gegen Care-Energy" einspannen lassen. Dies gehe aus einer E-Mail-Korrespondenz hervor, die ihm zugespielt worden sei. Das sei ein "ungeheuerlicher Vorgang". Da das ZDF bis dahin nicht über Care-Energy berichtet hatte, wollte Kristek auf diese Weise offenbar einen kritischen Bericht verhindern bzw. in Mißkredit bringen, der am 14. Mai in der Sendereihe "Frontal21" ausgestrahlt wurde und dem am 21. Mai ein zweiter folgte.

Noch mehr in die Defensive geriet Kristek, als Ende Mai der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in einem internen Rundschreiben seine 1800 Mitglieder vor Care-Energy warnte. "Die Netzbetreiber sind aus Vorsorgegründen gut beraten, ihre Netzentgeltforderungen so weit wie möglich insolvenzfest zu gestalten", hieß es in dem Schreiben. Es sei unklar, wie Care-Energy sein Geschäftsmodell finanzieren wolle.

Care-Energy sieht sich nicht als "simpler Stromlieferant", sondern als "komplexer Energiedienstleister"

Care-Energy bietet Haushaltskunden die Strombelieferung zum Endpreis von 19,90 Cent pro Kilowattstunde an, obwohl bereits der Einkauf des Stroms inklusive Netzentgelten sowie Steuern und Abgaben gut 20 Cent/kWh kostet. Die zusätzlich verlangte "Grundgebühr" von 6,99 Euro monatlich ist ebenfalls nicht ausreichend, um die normalerweise anfallenden Vertriebs- und Werbungskosten zu decken, geschweige denn einen Gewinn zu ermöglichen. Allerdings sieht die Rechnung anders aus, wenn man die EEG-Umlage in Höhe von derzeit 5,26 Cent/kWh außer Betracht läßt. Care-Energy will anscheinend deren Zahlung umgehen, indem es sich gegenüber den Verteilnetzbetreibern nicht als Stromanbieter, sondern als Unternehmen des Produzierenden Gewerbes darstellt, das als Großverbraucher von Strom so gut wie keine EEG-Umlage zahlen müßte. Bei angeblich 250.000 Kunden und einem Durchschnittsverbrauch von 3000 Kilowattstunden käme so immerhin ein Gesamtverbrauch von jährlich 75 Gigawattstunden zusammen. Bei Anwendung der "besonderen Ausgleichsregelung" in § 41 Abs. 3 EEG bräuchte Care-Energy deshalb nur 1 Prozent des Normalsatzes der EEG-Umlage zahlen und wäre nicht weit entfernt von der 100-GWh-Schwelle, ab der die EEG-Umlage sogar nur noch 0,05 Cent/kWh beträgt (130503).

Um die Fiktion eines von der EEG-Umlage weitgehend befreiten Großstromverbrauchers zu stützen, will Care-Energy nicht als "simpler Stromlieferant" gelten, sondern als Anbieter einer "komplexen Energiedienstleistung", der seine Kunden im Wege des Contractings mit "Nutzenergie wie Licht - Kraft - Wärme - Kälte aus Strom und flüssigen, gasförmigen und festen Brennstoffen" versorgt. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen überlassen die Kunden der "Care-Energy mk-power Energiedienstleister GmbH & Co. KG" die Betriebsführung sämtlicher "Anlagen zur Erzeugung von Nutzenergie sowie das Verbrauchsnetz". Gemeint sind damit alle elektrisch betriebenen Geräte sowie die häusliche Elektroinstallation. An den Eigentumsverhältnissen ändert sich nichts. Die Kunden müssen auch weiterhin die Kosten für Wartung und Reparaturen bezahlen. Sie sind sogar verpflichtet, "die Anlagen auf dem anerkannten Stand der Technik funktionstüchtig zu halten". Zugleich dürfen sie nicht mehr Strom verbrauchen, als sich aus der "Leistungsfähigkeit der Anlagen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses" ergibt. Ferner müssen sie dem Personal von Care-Energy den "jederzeitigen Zugang zu den Herstellungs- und Versorgungsanlagen und allen hierfür maßgeblichen Örtlichkeiten" gewährleisten.

Obwohl diese und andere Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wohl nur dazu dienen sollen, die Fiktion eines Contracting-Unternehmens zu stützen, bergen sie für die Kunden erhebliche Risiken. So könnten die Kunden bei einer Insolvenz ihres "Energiedienstleisters" keinen Anspruch auf Ersatzversorgung nach § 38 EnWG haben, weil die Ersatzversorgung durch den jeweils zuständigen Grundversorger voraussetzt, daß der Verbraucher zuvor seinen Strom über das Netz der allgemeinen Versorgung bezogen hat. Das wäre aber nicht der Fall, wenn an die Stelle des Verbrauchers ein Contracting-Unternehmen träte, das angeblich die Elektroinstallation hinter dem Sicherungskasten samt elektrischen Geräten zwecks Bereitstellung von "Nutzenergie" betreibt (zum Begriff der Nutzenergie siehe Hintergrund).

Zentrale Figur des mk-Firmengeflechts ist der "Euroenergie"-Pleitier Martin Kristek

Hinter der Marke Care-Energy verbirgt sich die im Hamburger Handelsregister eingetragene "mk-group Holding GmbH" mit den Töchtern "mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co" und "mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co. KG". Zentrale Figur des Firmengeflechts ist der Österreicher Martin Richard Kristek, von dessen Namen das Kürzel "mk" abgeleitet ist und der sich nicht zum ersten Mal auf diesem Gebiet betätigt: Zuvor hatte er in Rendsburg eine Firma namens "Euroenergie AG" gegründet, die 2008 Insolvenz anmeldete. In seinen Verlautbarungen bezeichnete sich Kristek auch schon mal als "Generaldirektor" von insgesamt sieben Unternehmen und versah seinen Namen zusätzlich mit den Titeln "Senator h.c., Assoz. Prof."

Angeblich hat das in einem Hamburger Lagerhaus residierende Unternehmen über 7000 "Mitarbeiter". Zugleich wird es aber auch als "Familienbetrieb" bezeichnet, was der Realität sicher näher kommt. Die angegebene Mitarbeiterzahl erklärt sich daraus, daß Tausende von Menschen als freiberufliche "Energieberater" angeworben wurden, die ihrerseits Tausende von Kunden überredeten, sich auf das fragwürdige Geschäftsmodell einzulassen. In der Sendung "Frontal21" kamen einige von ihnen zu Wort. Sie berichteten, daß sie diese Tätigkeit nicht mehr guten Gewissens ausüben könnten, daß sie vergebens auf versprochene Provisionen gewartet hätten oder daß jeder sofort gefeuert werde, der sich zu widersetzen wage.

"mk-grid" verkündete großspurig den Verzicht auf "Durchleitung von Atomstrom"

Sowohl die "mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co" als auch die "mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co. KG" wird man in den einschlägigen Listen der Bundesnetzagentur vergebens suchen, obwohl für Stromvertriebe eine Anzeigepflicht besteht und Verteilnetzbetreiber sogar einer Genehmigung der zuständigen Behörde bedürfen. Für den Stromvertreiber "mk-power" wird das nun wohl zur Verhängung einer empfindlichen Geldbuße durch die Bundesnetzagentur führen. Die Firma "mk-grid" wird dagegen in dieser Hinsicht kaum etwas zu befürchten haben, da sie ungeachtet ihres Namens gar kein Netzbetreiber ist, sondern allenfalls über die Elektroinstallation hinter den Sicherungskästen der "Care-Energy"-Kunden verfügt.

Das hinderte "mk-grid" freilich nicht, im März 2011, nach der Katastrophe von Fukushima, eine großspurige Pressemitteilung zu veröffentlichen: Unter der Überschrift "Hamburger Elektrizitätsnetzbetrieb untersagt Atomstrom den Netzzugang" erfuhr man, daß sich der "Senator h.c., Assoz. Prof. Martin Richard Kristek" in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer des "Hamburger Netzbetriebsunternehmens" zum Handeln entschlossen habe und seinem Unternehmen "bis auf weiteres unter Berufung auf den Schutz der öffentlichen Sicherheit den Netzzugang für Strom aus Atomkraftwerken" untersagt habe. Er wolle damit ein Beispiel geben und hoffe nun darauf , "daß sich auch andere Netzbetreiber dazu entschließen, die Durchleitung von Atomstrom zu untersagen".

Von ähnlichem Kaliber sind andere Texte, die Kristek über den Bezahldienst "Originaltext-Service" (OTS) oder "finanznachrichten.de" im Internet verbreiten ließ. Zum Beispiel teilte er am 13. Mai mit, daß Care-Energy die "Energieversorgung einer philippinischen Gemeinde als Sozialprojekt organisieren" werde. Im September vorigen Jahres vermeldete er, daß ihn die bulgarische Regierung als Energie-Berater verpflichtet habe und er zur Umsetzung der vorzulegenden Reformvorschläge die Gründung eines Büros in Sofia beabsichtige.

"Der Verbraucherschutz empfiehlt Care-Energy" hieß es in einem weiteren dieser PR-Texte. Und tatsächlich prangt auf der Internet-Startseite des Unternehmens ein Emblem, das den Eindruck erweckt, als ob eine Verbraucherschutzorganisation das Unternehmen getestet habe und es empfehlen würde (siehe Foto). Das Emblem "verbraucherschutz.de" ist freilich erkauft. Es ist sogar von noch geringerem Wert als die "Testsiegel", die das sogenannte "Deutsche Institut für Service-Qualität" produziert (130316). Es wird nämlich nicht einmal der Anschein eines Tests erweckt, sondern lediglich ein von den zahlenden Unternehmen gegebenes "Service-Versprechen" veröffentlicht, das die Seriösität des Unternehmens belegen soll. Typische Kunden dieser Augenwischerei-Dienstleistung sind Schlüsseldienste und Bestattungsunternehmen...

 

 

Als Care-Energy die Auslieferung eines Solarmoduls ankündigte, das sich in die häusliche Stromversorgung einstöpseln läßt, hatte der Lieferant die Kooperation bereits für beendet erklärt.

Foto: obs/mk-group Holding GmbH

VDE warnt vor Solarmodulen, die sich in die Steckdose einstöpseln lassen

Zu denjenigen, welche die Dienste von Care-Energy gewiß nicht empfehlen, gehört der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE). In einer Pressemitteilung warnte er am 23. April vor Solarmodulen, die sich mit einen normalen Stecker in die Steckdose einstöpseln lassen, um den erzeugten Strom in das häusliche Stromnetz einzuspeisen und so die Stromrechnung zumindest minimal zu verringern. Anlaß war, daß Care-Energy am selben Tag die Auslieferung eines solchen Solarmoduls mit einer Nennleistung von 195 Watt inklusive des erforderlichen Wechselrichters angekündigt hatte. Weiter hieß es, daß jeder Haushalt bis zu sieben solcher Module entweder leihweise installieren oder käuflich erwerben könne. Der von Care-Energy eingeräumte Strompreis von 19,90 Cent/kWh reduziere sich dadurch auf bis zu 13,90 Cent/kWh.

Wie der VDE dazu feststellte, ist das Einstecken eines elektrischen Erzeugungsgerätes in die Steckdose nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgerätes zu vergleichen und nach der Sicherheitsnorm DIN VDE 0100-551 unzulässig. Wer dies nicht beachte, riskiere Brände durch Überlastung des Stromkreislaufs und unkalkulierbare Haftungsverpflichtungen. Gegen den ordnungsgemäßen Anschluß einer PV-Anlage, die ins Netz einspeist, sei selbstverständlich nichts einzuwenden.

Die Gefahr scheint aber nicht so groß zu sein, wie die Ankündigungen von Care-Energy erwarten ließen. Der Hersteller der Solarmodule, das deutsch-britische Unternehmen Sun Invention, teilte bereits am 17. April mit, daß er die Kooperation mit Care-Energy beendet habe. Bisher habe Care-Energy auch kein einziges Modul bestellt. "Wegen der unterschiedlichen Auffassungen über die konkrete Ausgestaltung des gemeinsam angedachten Vertriebs beenden wir die Kooperation nun auch öffentlich", hieß es. Demnach waren es wohl nur Muster, was Care-Energy bis zu diesem Zeitpunkt und noch später publikumswirksam präsentiert hat. Nach der Warnung des VDE versicherte die Firma Sun Invention am 24. April, daß sie ihre "Plug & Save Solarsysteme" ausschließlich über den Fachhandel und somit fachkundige Personen vertreibe. Dazu gehöre die Empfehlung an die Kunden, die üblichen 16-Ampere-Sicherungen gegen solche mit 10 Ampere Belastbarkeit auszutauschen.

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