November 2012

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ENERGIE-CHRONIK


 

 

Zweimal Vattenfall, und doch nicht dasselbe Unternehmen: Die Anzeige rechts stammt vom Netzbetreiber Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH, die linke dagegen von der Vertriebsfirma Vattenfall GmbH. Die Kosten beider Anzeigen gehen in die Strompreise mit ein, aber auf unterschiedliche Weise. Konkurrierende Vertriebe wie "Hamburg Energie" (090511) werden deshalb durch die Anzeige rechts, deren Kosten Vattenfall auf die Netzentgelte abwälzen kann, in unzulässiger Weise benachteiligt. (Die beiden Abbildungen hat die Verbraucherzentrale ihrer Abmahnung beigefügt; im Original sind die Anzeigen farbig.)

Verbraucherzentrale mahnt Vattenfall Hamburg Stromnetz GmbH wegen irreführender Werbung ab

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH wegen irreführender Werbung abgemahnt. Der Netzbetreiber unterzeichnete daraufhin am 12. November eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, mit der er sich verpflichtet, künftig keine Werbeanzeigen "ohne deutlichen Hinweis auf die Identität als Netzbetreiber zu schalten".

Die Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH hatte im Oktober in großformatigen Anzeigen und auf Plakaten mit dem Slogan "Für die Energiewende braucht es Versorgungssicherheit" geworben. Zur selben Zeit erschienen in gleicher Farbgebung, Textgestaltung und Bildsprache Anzeigen der Vertriebsgesellschaft. In beiden Fällen waren die Anzeigen lediglich mit "Vattenfall" und dem Konzernlogo gekennzeichnet. Daß im Text der einen Anzeige von Vattenfall "als Betreiber des Hamburger Stromnetzes" die Rede war, machte nicht hinreichend deutlich, daß es sich um zwei verschiedene Unternehmen handelt.

Die Verbraucherzentrale beanstandete deshalb, daß ein normaler Verbraucher beide Arten der Werbung auf den Vertrieb von Vattenfall-Produkten bezieht. Dadurch würden die Verbraucher über die Identität und die inhaltliche Zielrichtung des Werbenden getäuscht. Die irreführende Wirkung verstärke sich noch dadurch, daß die Werbung nicht nur optisch mit derjenigen des Vertriebs harmoniert. Auch in zeitlicher Hinsicht sei auffällig, dass die monierte Werbekampagne kurz vor der zu erwartenden Strompreiserhöhungswelle im November geschaltet wurde. Solche Preiserhöhungen seien für die Vattenfall-Vertriebsgesellschaft als Grundversorger in Hamburg hinsichtlich potentieller Kundenverluste naturgemäß besonders kritisch (070909). Durch den gewählten Zeitpunkt dränge sich der Eindruck auf, daß Vattenfall Mittel aus dem Monopolgeschäft des Netzbetriebs für eine Werbekampagne zugunsten der Vertriebsgesellschaft des Vattenfall-Konzerns genutzt habe. Der Netzbetreiber, der gleichzeitig am 15. Oktober die Netzentgelte erhöhte, gebe auf diese Weise viel Geld für eine wettbewerbswidrige Werbekampagne aus.

MVV geht mit einstweiligen Verfügungen gegen EnBW-Werber vor

Die Mannheimer MVV Energie hat zum fünften Mal in diesem Jahr vor dem Landgericht Mannheim eine einstweilige Verfügung gegen die Energie Baden-Württemberg (EnBW) erwirkt. Wie sie am 9. November mitteilte, haben sich Vertreter der EnBW erneut in vier Fällen unlauterer Methoden bei der Werbung von Kunden bedient. Aufgrund der Wiederholung sei nun auch ein Ordnungsgeldverfahren gegen die EnBW Vertrieb GmbH vor dem Landgericht Mannheim anhängig.

Nach Aussagen einer Kundin hat sich ein EnBW-Verkäufer als Mitarbeiter von MVV Energie ausgegeben. Er wollte sie überreden, einen neuen, günstigeren Vertrag abzuschließen, auf den sie als langjährige Kundin von MVV Energie ein Anrecht habe. Dabei wurde der Kundin ein unzutreffender Preis genannt. Das Landgericht Mannheim hat in der jetzt erlassenen einstweiligen Verfügung diese Behauptungen untersagt. In einem anderen Fall, der im September zu einer einstweiligen Verfügung führte, hatten EnBW-Vertreter nach Aussagen eines Kunden an der Haustür fälschlicherweise behauptet, die EnBW sei Grundversorger für Strom und Gas in Baden-Württemberg und stelle derzeit bei allen Haushalten die Versorgung um.

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