Dezember 2011

111207

ENERGIE-CHRONIK


E.ON verkauft bulgarischen Stromverteiler

E.ON hat seine Tochter E.ON Bulgaria am 2. Dezember an das tschechische Unternehmen Energo-Pro verkauft. Der Kaufpreis beträgt rund 133 Millionen Euro. Das sind fast acht Millionen weniger, als E.ON vor sieben Jahren für den Erwerb des Stromverteilers ausgab (041011). Das Unternehmen mit Sitz in Varna betreibt im Nordosten Bulgariens ein Stromnetz mit einer Länge von etwa 42.000 Kilometern und setzte 2010 rund 5,3 Milliarden Kilowattstunden Strom ab. Die anderen Teile Bulgariens werden von der tschechischen CEZ (Westen) und der österreichischen EVN (Südosten) versorgt. Daneben beliefert der staatliche Übertragungsnetzbetreiber NEK EAD größere Abnehmer auch direkt.

Bei der Privatisierung der bulgarischen Energiewirtschaft hatte E.ON jeweils 67 Prozent an zwei Verteilnetzbetreibern erworben und diese unter dem Dach der hundertprozentigen Konzerntochter E.ON Bulgaria mit rund 2000 Mitarbeitern zusammengeführt. Das restliche Drittel behielt – wie bei CEZ und EVN – der bulgarische Staat. Inzwischen besitzt E.ON Bulgaria an den beiden Gesellschaften für Netz und Vertrieb nur noch 59 Prozent, weil jeweils acht Prozent der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung überlassen wurden. Lediglich eine Stromhandelsgesellschaft für die Belieferung von Großkunden gehört E.ON Bulgaria zu hundert Prozent.

E.ON will bis Ende 2013 aus dem Verkauf von Unternehmensteilen 15 Milliarden Euro erzielen. Mit dem Verkauf von E.ON Bulgaria konnten davon bereits mehr als 9 Milliarden Euro realisiert werden. Der Rückzug aus Bulgarien dürfte dem Konzern nicht allzu schwer fallen, da die Strompreise reguliert sind und keine großen Gewinnspannen ermöglichen. Bei den Verteilnetzen besteht erheblicher Erneuerungs- und Ausbaubedarf. Außerdem will der bulgarische Staat die ihm verbliebenen Drittelbeteiligungen an den Netz- und Vertriebsgesellschaften ebenfalls noch loswerden.

Chinesen überbieten E.ON in Portugal

Das chinesische Staatsunternehmen "Three Forges" wird strategischer Partner des portugiesischen Stromversorgers Energias de Portugal (EDP). Wie die portugiesische Regierung am 22. Dezember mitteilte, hat sie sich unter vier zur Wahl stehenden Bewerbern für den Betreiber des "Drei-Schluchten-Damms" entschieden. Die Chinesen übernehmen damit 21,35 Prozent an EDP und werden zum bestimmenden Großaktionär. Das frühere Staatsunternehmen war 1997 privatisiert worden (970508). Der portugiesische Staat besaß zuletzt nur noch 25,09 Prozent, die er aber nun auf Verlangen der EU zum größten Teil ebenfalls verkauft, um seine marode Finanzlage zu verbessern. Nächstgrößerer Aktionär ist mit 6,79 Prozent die spanische Iberdrola. Knapp fünfzig Prozent der Aktien befinden sich in Streubesitz.

In der Endauswahl hatte sich neben den Chinesen und zwei brasilianischen Unternehmen der E.ON-Konzern um den Einstieg bei EDP bemüht. Im Dezember unterbreitete er ein verbindliches Angebot. Das Angebot von "Three Forges" soll aber mit 2,69 Milliarden Euro um mehr als 500 Millionen Euro höher gewesen sein. Die Chinesen haben sich ihren Sieg im Bieterwettbewerb offenbar einen kräftigen Aufpreis auf den tatsächlichen Unternehmenswert kosten lassen. E.ON erklärte dazu am 22. Dezember, man habe für EDP "ein marktgerechtes, faires und durch eine umfassende Bewertung der Anteile untermauertes Angebot abgegeben". Im Interesse der Aktionäre habe man an dem Grundsatz festgehalten, "nicht mehr zu bieten als nach unserer Analyse marktgerecht und wertschaffend wäre".

EDP besitzt seit 2004 auch den drittgrößten spanischen Stromversorger Hidrocantábrico, nachdem die Energie Baden-Württemberg in einem jahrelangen Tauziehen unterlegen war und sich aus Spanien zurückgezogen hatte (040713). Im selben Jahr wollte EDP gemeinsam mit der italienischen ENI den Gasversorger Gas de Portugal (GDP) übernehmen. Der ursprüngliche Unternehmensname Electricidade de Portugal (EDP) wurde deshalb in Energias de Portugal (EDP) geändert. Die EU-Kommission untersagte jedoch die Großfusion (041208), und der Europäische Gerichtshof bestätigte diese Entscheidung (050907).

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