November 2011

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ENERGIE-CHRONIK


RWE bietet ebenfalls Mini-Blockheizkraftwerke für den Keller an

RWE hat am 16. November ein sogenanntes HomePower Mikro-KWK-System vorgestellt. Es handelt sich um ein ähnliches Geschäftsmodell wie beim "Zuhause-Kraftwerk", das der Ökostrom-Anbieter Lichtblick seit zwei Jahren anbietet (090902). Das heißt, daß der Hauseigentümer seinen Keller und seinen Gasanschluß für ein Mini-Blockheizkraftwerk zur Verfügung stellt, das dann der Anbieter betreibt. Die RWE Effizienz will zunächst bis zu 50 Anlagen in Nordrhein-Westfalen installieren. Sie sollen sich für Kunden mit einem Wärmebedarf ab 60.000 Kilowattstunden pro Jahr eignen. Ab 2012 will RWE Effizienz auch kleinere Mikro-KWK-Anlagen speziell für Einfamilienhäuser anbieten. Die Firma Lichtblick hatte ihren Angaben zufolge bis Ende September in Hamburg, Berlin und Niedersachsen 250 "ZuhauseKraftwerke" installiert.

Die Nachtspeicherheizung heißt jetzt "Ökoheizstab"

Das RWE-Projekt wurde mit dem marketingüblichen Öko-Schmus, aber nur dürftigen technischen Angaben vorgestellt. Beispielsweise heißt es vage, das System könne "auch zeitweise Stromüberschüsse aus erneuerbaren Energien aus dem Netz zuhause einspeisen und zum Heizen einsetzen" und "als Teil eines virtuellen Kraftwerks zu einer höheren Stabilität des Stromnetzes beitragen". Es schalte sich ab, wenn es im Netz zu einem "Überangebot an Öko-Strom" komme und speichere dann "den überschüssigen Strom mit Hilfe eines Ökoheizstabs in Form von Wärme". Im Klartext soll das wohl heißen, daß die Mini-BHKW auch als Elektroheizung dienen können, um den in lastschwachen Zeiten nicht benötigten Strom zu verwerten. Der famose "Ökoheizstab" wäre also gewissermaßen eine zeitgemäß drapierte Wiederauferstehung der Nachtspeicherheizung (siehe Hintergrund).

Die Anlage stammt von Vaillant – das "intelligente Energiemanagement" von RWE

Kern der Anlage ist ein Mini-BHKW des Typs "ecoPower 4.7" der Firma Vaillant, die eine kleinere Anlage vom Typ "ecoPower 1.0" schon seit Anfang des Jahres zusammen mit Honda für Einfamilienhäuser anbietet (110212). Gängige Praxis ist auch die Entkoppelung von Wärme- und Stromerzeugung durch einen Wärmespeicher. Dies ermöglicht den stromgeführten Betrieb und die Zusammenfassung solcher Kleinanlagen zu einem "virtuellen Kraftwerk", das vorzugsweise zu Spitzenlastzeiten ins Netz einspeist. Von RWE stammt dagegen eine sogenannte "ControlBox", die das "intelligente Energiemanagement" übernimmt bzw. die Rückspeisung von Strom aus dem Netz zur Erzeugung von Elektrowärme ermöglicht. Im Unterschied zu bisher angebotenen Anlagen besteht die vom Hausbesitzer zu verbrauchende Wärme deshalb nicht allein aus der Abwärme des Gasmotors, sondern auch aus solcher Wärme, die durch Strombezug aus dem Netz erzeugt wird.

Die Mini-BHKW bestehen den Angaben zufolge aus einem Mikro-KWK-Modul, einem Multifunktionsspeicher für Heizung und Warmwasser sowie einen Spitzenlast-Brennwertkessel. Inklusive Installation kosten sie rund 40.000 Euro. Der Kunde erhält sie aber auch per "Contracting", wenn er einmalig 5.000 Euro und eine monatliche "Grundgebühr" zwischen 30 und 40 Euro zahlt. In beiden Fällen errichtet und betreibt RWE Effizienz die Anlage. Die Vertragslaufzeit beträgt zehn Jahre.

Steuerbefreiung für Mini-BHKW entfällt bei zentraler Steuerung – es gibt jedoch wieder Investitionszuschüsse

Solche zentral gesteuerten Mini-Blockheizkraftwerke können allerdings nicht mehr die Befreiung von der Stromsteuer beanspruchen, die sonst für Kleinanlagen mit einer Leistung bis 2 MW gilt. Eine am 30. September 2011 in Kraft getretene Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung bestimmt, daß Stromerzeugungseinheiten an unterschiedlichen Standorten als eine Anlage zur Stromerzeugung nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 des Stromsteuergesetzes gelten, wenn die einzelnen Stromerzeugungseinheiten zentral gesteuert werden, der Betreiber zugleich der Eigentümer der Stromerzeugungseinheiten ist, er die ausschließliche Entscheidungsgewalt über die Einheiten besitzt und der erzeugte Strom zumindest teilweise in das Versorgungsnetz eingespeist werden soll. "Die Anreize zum Betrieb von virtuellen Kraftwerken sollten sich im Wettbewerb am Strommarkt und nicht aus der im Stromsteuerrecht eingeführten Grenze einer elektrischen Nennleistung von bis zu zwei Megawatt ergeben", begründete die Bundesregierung diese Änderung am 12. Oktober in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen.

Andererseits dürfen solche Anlagen nun aber wieder mit Installationszuschüssen rechnen. "Es ist vorgesehen, die Aussetzung der Förderung von Mini-KWK-Anlagen im Haushaltsjahr 2012 zu beenden", hieß es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen, die am 29. November bekannt wurde. Das 2008 gestartete "Impulsprogramm" für Mini-KWK-Anlagen war im Mai 2010 rückwirkend zum 1. August 2009 gestoppt worden, weil der Haushaltsausschuß des Bundestags die Fördermittel rigoros zusammenstrich und weitere Ausgaben mit einer Sperre belegte. Neben dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt waren davon auch die Förderung von Mini-BHKW und andere Programme der "Nationalen Klimaschutzinitiative" betroffen (100503).

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