Oktober 2011

111006

ENERGIE-CHRONIK


Brüssel genehmigt Anschubfinanzierung von 9,1 Milliarden für Strom- und Gasnetze

Die Europäische Kommission legte am 19. Oktober den Verordnungsentwurf "Connecting Europe" vor, der Investitionen von 50 Milliarden Euro in die Verkehrs-, die Energie- und die digitalen Netze Europas vorsieht. Der Großteil dieser Summe entfällt mit 31,7 Milliarden auf die Modernisierung der europäischen Verkehrsinfrastruktur. Für die Förderung von Investitionen in europaweite digitale Netze und Dienste sind 9,2 Milliarden vorgesehen. Der Rest von 9,1 Milliarden Euro soll als Anschubfinanzierung für den Ausbau der Strom- und Gasnetze dienen, dessen Gesamtkosten die Kommission auf rund 200 Milliarden Euro veranschlagt hat (110204). Der Verordnungsentwurf dürfte Ende 2012 vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden, um dann Anfang 2013 in Kraft zu treten.

Die Kommission geht davon aus, daß die von ihr veranschlagten 200 Milliarden Euro für den Ausbau der Strom- und Gasnetze nicht ohne großzügige Finanzspritzen aus Brüssel bereitgestellt werden. Den größten Finanzbedarf sieht sie mit 140 Milliarden Euro bei Stromtransportnetzen, Techniken der Stromspeicherung und sogenannten intelligenten Netzanwendungen. Auf 70 Milliarden Euro veranschlagt sie die Kosten für Gasfernleitungen, Gasspeicher, Flüssiggasterminals und Umbau von Pipelines, damit das Gas in beiden Richtungen fließen kann. Weitere 2,5 Milliarden Euro hält sie für nötig, um die Pipelines zu bauen, die aufgrund der im Juni 2009 in Kraft getretenen Richtlinie zur Abtrennung und Lagerung von CO2 (090614) erforderlich werden könnten.

Die Kommission wird am 31. Juli 2013 eine erste EU-weite Liste der "Projekte von gemeinsamem Interesse" veröffentlichen und dann alle zwei Jahre aktualisieren. Die Aufnahme in diese Liste bedeutet, daß das Projekt das schnellere Genehmigungsverfahren und das für solche Projekte vorgesehene spezielle regulatorische Verfahren in Anspruch nehmen kann. Eine EU-Finanzierung ist damit noch nicht garantiert. Sie kommt aber hinzu, wenn nachgewiesen wird, daß sich die Projekte nicht von selbst tragen würden. Als Beispiele für zuschußfähige Projekte nennt die Kommission

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