Juli 2011

110707

ENERGIE-CHRONIK


EU-Richtlinie zur Endlagerung erlaubt auch Export von Atommüll

Der EU-Ministerrat billigte am 19. Juli die Richtlinie zur Endlagerung abgebrannter Brennelemente und sonstiger radioaktiver Abfälle, die Energiekommissar Günther Oettinger im November vorgeschlagen hatte (101111). Entgegen dem ursprünglichen Vorschlag, der ein Ausfuhrverbot vorsah, wird aber der Export von Atommüll erlaubt. Außerdem können zwei oder mehrere Mitgliedsstaaten vereinbaren, ein Endlager in einem der Staaten gemeinsam zu nutzen.

Die Richtlinie wird spätestens im September dieses Jahres in Kraft treten und die Mitgliedstaaten verpflichten, ihre ersten nationalen Programme bis 2015 zu übermitteln. Diese nationalen Programme müssen konkrete Zeitpläne für den Bau der Endlager enthalten, außerdem eine Beschreibung der für die Umsetzung von Entsorgungskonzepten notwendigen Maßnahmen, Kostenabschätzungen und einen Abriß der Finanzierungsregelungen. Die von der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) entwickelten Sicherheitsstandards für Planung und Bau von Endlagern werden mit der EU-Richtlinie rechtsverbindlich. Die Bundesregierung kündigte an, auf der Basis der neuen Richtlinie noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Endlagerung vorzulegen.

Die Ausfuhr von Atommüll in Länder außerhalb der EU bleibt nach der Richtlinie gestattet, sofern das Drittland zum Zeitpunkt des Abfalltransports über ein in Betrieb befindliches Endlager verfügt. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace befürchtet, daß deshalb beispielsweise Ungarn und Bulgarien bestehende Abkommen zur Entsorgung von Atommüll in Rußland weiter nutzen können. Die Kommission ist dagegen der Ansicht, daß diese Bedingung in der Praxis kaum zu erfüllen sein wird, weil Endlager für hoch radioaktive Abfälle nach internationaler Definition in tiefen geologischen Formationen angelegt sein müßten. Derzeit gebe es weltweit keine derartigen Endlager, und außerhalb der EU befänden sich auch keine im Bau. Die Ausfuhr radioaktiver Abfälle in afrikanische, karibische und pazifische Länder sowie in die Antarktis werde bereits von den geltenden EU-Richtlinien untersagt.

Links (intern)