Januar 2011

110106

ENERGIE-CHRONIK



Erzeuger
Kapazitätsverteilung (MW)
Gesamteinspeisung (TWh)
2007          2008          2009  2007         2008         2009 
EnBW 11.199 (12 %) 11.379 (12 %) 14 % 54,6 (12 %) 49,2 (11 %) 14 %
E.ON 21.888 (23 %) 21.912 (23 %) 19 % 106,9 (23 %) 102,5 (22 %) 19 %
RWE 31.735 (34 %) 31.755 (33 %) 31 % 164,7 (35 %) 167,7 (36 %) 31 %
Vattenfall 15.606 (17 %) 15.662 (16 %) 16 % 77,3 (17 %) 71,0 (15 %) 16 %
Summe 80.428 (85 %) 80.709 (84 %) 80 % 403,6 (86 %) 390,4 (84 %) 80 %
Marktvolumen 94.433 (100 %) 95.756 (100 %) 100 % 467,9 (100 %) 465,1 (100 %) 100 %

Die vier Konzerne hatten 2008 bei den Kraftwerkskapazitäten wie auch beim erzeugten Strom einen Gesamtanteil von jeweils 84 Prozent, wie aus diesen Zahlen des Bundeskartellamtes hervorgeht. Die Marktmacht des Oligopols ist zwar im Vergleich mit 2007 leicht rückläufig, aber auch 2009 umfaßte sie nach vorläufigen Erkenntnissen der Behörde noch vier Fünftel der Kraftwerkskapazitäten und der Stromerzeugung.

Es handelt sich übrigens um dieselben Zahlen, die vor einem Vierteljahr die Bundesregierung bei der Beantwortung einer Großen Anfrage der SPD noch geheimhalten bzw. nur in äußerst vager Form mitteilen wollte (101006). Die Regierung begründete diese Vorenthaltung energiewirtschaftlicher Basisinformationen gegenüber dem Parlament mit einer angeblichen "gesetzlichen Verpflichtung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen"...

Kartellamt kann Konzernen keine Strompreismanipulation nachweisen

Den vier marktbeherrschenden deutschen Stromkonzernen E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW läßt sich nicht nachweisen, daß sie Kraftwerkskapazitäten zurückgehalten haben, um den Preis an der Strombörse nach oben zu treiben. Zu diesem Ergebnis gelangte das Bundeskartellamt bei einer Untersuchung des Sektors Großstromhandel, deren Abschlußbericht am 13. Januar veröffentlicht wurde.

Es handelt sich dabei jedoch nicht um einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld, sondern um einen Freispruch mangels Beweises. Denn selbst das Bundeskartellamt mit seinen Fachleuten und weitreichenden Befugnissen war überfordert damit, die komplizierten Hintergründe der Kraftwerkseinsatzsteuerung und ihres Zusammenhangs mit der Strompreisbildung an der Börse bis ins Detail zu klären. Das lag zum Teil einfach daran, daß die Daten rückblickend erhoben wurden. Es war deshalb nicht immer möglich, fehlende Angaben beizubringen oder Unklarheiten zu beseitigen

Effektivere Aufsicht des Marktgeschehens bleibt weiter nötig

Wie die Behörde mitteilte, hat die Sektoruntersuchung aber immerhin "die zentralen Ansatzpunkte für eine kartellrechtliche Mißbrauchsaufsicht in diesem hoch komplexen Markt zu Tage gefördert". Es sei weiterhin nötig, das Angebotsverhalten an der Strombörse wie auch die Kraftwerkseinsatzsteuerung einer effektiven Aufsicht zu unterstellen, die ohne zeitlichen Verzug direkten Zugriff auf die erforderlichen Daten hat. Am besten könne dies durch die Verwirklichung der geplanten Markttransparenzstelle geschehen, die laut Koalitionsvertrag beim Bundeskartellamt angesiedelt werden soll (091003).

Die Sektoruntersuchung "Stromerzeugung und Stromgroßhandel" war im März 2009 von der 10. Beschlußabteilung des Bundeskartellamtes auf Grundlage von § 32e des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingeleitet worden. Für die Jahre 2007 und 2008 wurden von 80 Unternehmen umfassende Informationen für alle Kraftwerksblöcke mit einer Stromerzeugungskapazität von mehr als 25 MW erhoben. Insgesamt wurden 340 Kraftwerksblöcke analysiert, die etwa 93 Prozent der gesamten Strommenge erzeugten. Anlaß der Untersuchung waren zahlreiche Beschwerden über die Strompreisentwicklung.

Die Sektoruntersuchung des Kartellamtes knüpfte an die Verfahren an, die bereits von der EU-Kommission gegen E.ON, RWE und Vattenfall eingeleitet wurden. Dabei ging es ebenfalls um den Verdacht einer mißbräuchlichen Zurückhaltung von Kapazitäten. Bei E.ON waren die Verdachtsmomente so gravierend, daß sich der Konzern zur Abgabe von Stromerzeugungskapazitäten im Umfang von 5.000 MW verpflichtete, um die Einstellung des Verfahrens zu erreichen (081101). Die Verfahren gegen RWE und Vattenfall wurden dagegen ohne Verpflichtungszusagen eingestellt.

Kartellamt betrachtet Deutschland und Österreich künftig als gemeinsames Marktgebiet

Die Behörde will bei solchen Untersuchungen des Strommarktes künftig auch Österreich einbeziehen. Sie begründete dies mit dem Fehlen von Engpässen an den Grenzkuppelstellen zwischen Deutschland und Österreich sowie dem einheitlichen Markt- und Preisgebiet an der Spotmarktbörse Epex. Da die österreichische Stromproduktion künftig mit erfaßt werden muß, werde diese Ausdehnung des räumlich relevanten Erstabsatzmarktes zu einem höheren Ermittlungsaufwand führen. Ferner werde die Einbeziehung der österreichischen Stromproduktion ein leichtes Absinken der Marktanteile der deutschen Stromerzeuger bewirken. Gegenüber anderen Nachbarländern sei die Integration der Märkte bisher noch nicht so weit fortgeschritten, dass die Annahme eines gemeinsamen Marktes gerechtfertigt wäre. Die Einbeziehung weiterer an Deutschland angrenzender Markträume sei deshalb derzeit noch nicht angezeigt.

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