Mai 2010

100515

ENERGIE-CHRONIK


E.ON muß Gas-Pipelines für Wettbewerber öffnen

Im größten deutschen Gas-Marktgebiet soll es jetzt mehr Wettbewerb geben. Die Europäische Kommission erklärte am 4. Mai eine Reihe von Zusagen für verbindlich, zu denen sich E.ON Ende vorigen Jahres bereitgefunden hat, um eine kartellrechtliche Verurteilung wegen des Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung zu verhindern. Wegen ähnlicher Vorwürfe hatte sich der Energiekonzern bereits zum Verkauf seines Strom-Transportnetzes bereit erklärt (081101). Außerdem erhielt er wegen einer Marktabsprache mit GDf Suez einen Bußgeldbescheid über 553 Millionen Euro (090704).

Um die kartellrechtlichen Untersuchungen zu beenden, hatte E.ON der Kommission angeboten, bis Oktober 2010 an den Einspeisepunkten der konzerneigenen Gasfernleitungsnetze rund 15Prozent der Leitungskapazität freizugeben. Darüber hinaus wird die E.ON Ruhrgas ab Oktober 2015 ihre Kapazitätsbuchungen an den Einspeisepunkten des Marktgebiets von NetConnect Germany auf 50 Prozent und ihre Buchungen an den Einspeisepunkten des E.ON-Netzes für niederkalorisches Gas auf 64 Prozent der Leitungskapazität senken.

Unter dem Dach der NetConnect Germany haben seit 1. Oktober 2009 die Netzgesellschaften E.ON Gastransport GmbH, bayernets GmbH, Eni Gas Transport Deutschland S.p.A., GRTgaz Deutschland GmbH und GVS Netz GmbH ihre H-Gas-Marktgebiete zusammengelegt. Damit entstand das größte Marktgebiet für den Handel mit Erdgas in Deutschland (090911). Der mit Abstand wichtigste Partner ist dabei die E.ON Gastransport GmbH, die als Tochter der E.ON Ruhrgas AG über ein Leitungsnetz von 11.600 Kilometer verfügt und weiterhin in eigener Regie eines der drei verbliebenen Marktgebiete für niederkalorisches L-Gas betreibt.

Das neunte größere Verfahren gegen Oligopolisten

Mit der Öffnung der E.ON-Pipelines für Wettbewerber traf die Kommission zum neunten Mal eine kartellrechtliche Entscheidung größerer Tragweite, seitdem die Energiesektoruntersuchung die Oligopolisierung der europäischen Strom- und Gasmärkte und die daraus resultierende Verhinderung von Wettbewerb aufgezeigt hat (070101). Allein drei dieser Entscheidungen richteten sich gegen E.ON. Zweimal war GDF Suez involviert (090704, 091214). Außerdem erzwang die Kommission Verpflichtungszusagen von RWE (090304), vom italienischen ENI-Konzern (100204), von der Electricité de France (März 2010), vom schwedischen Übertragungsnetzbetreibers Svenska Kraftnät (April 2010) und von der belgischen Distrigas (Oktober 2007).

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