Januar 2008

080113

ENERGIE-CHRONIK


MVV bietet bundesweit "Ökostrom" zum Preis des jeweiligen Grundversorgers an

Der Mannheimer MVV-Konzern bietet ab sofort "Ökostrom" in ganz Deutschland zum Preis des jeweiligen örtlichen Grundversorgers an. Dies gab der Vorstandsvorsitzende Rudolf Schulten bei der diesjährigen Bilanz-Pressekonferenz am 17. Januar in Frankfurt bekannt. Das neue Angebot "Secura-Ökostrom" schließe eine Versicherung mit ein, die Probleme und Schäden mit der Hausinstallation bis zu 250 Euro jährlich abdecke. Der Preis in Höhe des aktuell gültigen Grundversorgungstarifs werde zwölf Monate lang garantiert. Ende des Jahres werde die MVV bundesweit auch die Belieferung mit Gas anbieten.

Zur Herkunft ihres "Ökostroms", den sie zum Normaltarif der örtlichen Grundversorger anbietet, macht die MVV nur vage Angaben. Auf der Internet-Seite www.secura-oekostrom.de gibt sie folgende Auskunft: "Bei Secura Ökostrom stammt der überwiegende Teil aus erneuerbaren Energiequellen, die unabhängig geprüft und vom TÜV-Süd zertifiziert worden sind. Der übrige Teil wird in gesetzlich geförderten Anlagen (z.B. Wind, Wasser, Photovoltaik) gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz produziert." – Da der TÜV-Süd Mitglied der sogenannten RECS-Initiative ist, läßt diese Formulierung vermuten, daß die MVV sich der umstrittenen RECS-Zertifikate bedient (080102), um üblichen Strom mit dem gesetzlich festgelegten EEG-Anteil in hundertprozentigen Ökostrom zu verwandeln.

Das "Rundum-Sorglos-Paket", wie die zusätzliche Versicherung angepriesen wird, trägt insofern ebenfalls etwas dick auf, als es die Kunden keineswegs sämtlicher Sorgen enthebt: Die Versicherung darf nur einmal im Jahr in Anspruch genommen werden. Bedingung ist dabei, daß der Kunde zunächst eine "Störungs-Hotline" anruft. Die MVV schickt dann einen von ihr ausgewählten Handwerker. Wenn dessen Rechnung mehr als 250 Euro ausmacht, hat der Kunde die Mehrkosten zu tragen. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Defekte an elektrischen Geräten, die der übliche Anlaß sind, einen Elektriker zu bemühen, sondern nur auf Schäden an der häuslichen Elektroinstallation (ohne Zähler), die eher selten auftreten. Und auch dann kann sich der Kunde nicht unbedingt auf die Leistung verlassen, falls er beim Heimwerken in die Stromleitung bohrt, denn der Anspruch erlischt, wenn der Schaden "grob fahrlässig oder vorsätzlich" herbeigeführt wurde.