Dezember 2007

071212

ENERGIE-CHRONIK


Bundeskartellamt ahndet Marktabsprachen bei Flüssig-Gas

Die Preise für Flüssig-Gas sind durch Absprachen der führenden Vertriebsfirmen so in die Höhe getrieben worden, daß die Kunden bis zum Doppelten des Marktpreises bezahlen mußten. Wie das Bundeskartellamt am 19. Dezember mitteilte, hat es deshalb gegen sieben Unternehmen der Branche sowie deren Geschäftsführer Bußgelder in Höhe von insgesamt knapp 208 Millionen Euro verhängt. Die am Kartell beteiligten Unternehmen beliefern Privat- und Gewerbekunden mit Flüssiggas in Kleintanks (bis 5,6 t) oder mit Flaschengas. Zum Teil handelt es sich um deutsche Tochtergesellschaften von europaweit agierenden Flüssiggas- und Mineralölunternehmen. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig.

Das Bundeskartellamt hatte im Mai 2005 die betreffenden Unternehmen durchsucht. Die Auswertung der dabei sichergestellten Unterlagen ergab, daß insbesondere die Mitglieder des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG) seit mindestens 1997 vereinbart hatten, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben. Wechselwilligen Kunden wurde auf Nachfrage kein Preis oder nur ein überhöhter "Abschreckungspreis" genannt. Außerdem informierte man sich über Kundenanfragen wechselseitig und sorgte bei einem doch erfolgtem Lieferantenwechsel für Kompensation. Als Meldestelle diente das von mehreren Kartellbeteiligten gemeinschaftlich betriebene Transportunternehmen Transgas. Obwohl Flüssiggas ein ebenso homogenes Gut wie z.B. Heizöl ist, ergaben sich so Preisunterschiede von bis zu hundert Prozent gegenüber kleinen unabhängigen Anbietern, die nicht in das Kartell einbezogen waren.

Die betroffenen Unternehmen sind Drachen-Propangas GmbH (Frankfurt), Friedrich Scharr KG (Stuttgart), Progas GmbH & Co KG (Dortmund), Primagas GmbH (Krefeld), Sano-Propan GmbH (Nürnberg), Tyczka Energie KGaA und Tyczka Totalgaz GmbH (Geretsried). Gegen vier weitere Unternehmen sind Verfahren noch anhängig.

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