Mai 2007

070512

ENERGIE-CHRONIK


Beschwerde gegen erste Stromnetzentgelt-Genehmigung zurückgewiesen

Die erste Stromnetzentgelt-Genehmigung vom 6. Juni 2006, mit der die Bundesnetzagentur dem Transportnetzbetreiber Vattenfall die beantragten Netzentgelte um 18 Prozent kürzte (060601), war rechtlich einwandfrei. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies am 9. Mai die Vattenfall-Beschwerde gegen diese Entscheidung zurück, nachdem es bereits den Antrag auf aufschiebende Wirkung der Beschwerde abgelehnt hatte (060702). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Beschlusses ließ das Gericht die Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zu. Ein Vattenfall-Sprecher kündigte an, davon Gebrauch zu machen. (3. Kartellsenat; Beschluss vom 9. Mai 2007 – VI-3 Kart 289/06 (V)

Die Bundesnetzagentur hatte verschiedene Kostenansätze beanstandet, mit denen die Vattenfall Europe Transmission GmbH die geplante Höhe des Netzentgelts zu begründen versuchte. Hierzu gehörten etwa die Investitionskosten für einen noch nicht fertiggestellten Ausbau des Netzes. Die größten Differenzen gab es bei der kalkulatorischen Berechnung des hoch zu verzinsenden zulässigen Eigenkapitalanteils. Nach den Berechnungen der Bundesnetzagentur lagen die Netzkosten für den Genehmigungszeitraum des zweiten Halbjahres 2006 um insgesamt 50 Millionen Euro niedriger als Vattenfall angegeben hatte. Gegenüber den beantragten Netzentgelten ergab sich so eine Kürzung um 18 Prozent und gegenüber den bisher verlangen Netzentgelten um 11,7 Prozent.

Mittlerweile durfte der Vattenfall-Konzern seine Netzentgelte allerdings wieder kräftig anheben: Nach Ablauf der umstrittenen Genehmigung für das zweite Halbjahr 2006 gestand ihm die Bundesnetzagentur für das Jahr 2007 eine Erhöhung "um deutlich über 20 Prozent" zu (061204). Wenn die von Vattenfall geltend gemachten Kosten in vollem Umfang anerkannt worden wären, hätte die Erhöhung sogar deutlich über dreißig Prozent betragen.