August 2006

060804

ENERGIE-CHRONIK


Erste Netzentgelt-Genehmigungen für Gasverteiler mit Kürzungen bis zu 11 Prozent

Die Bundesnetzagentur hat am 29. August die ersten beiden Entgeltgenehmigungen für Gasnetzentgelte nach за23a EnWG erteilt. Sie betreffen die beiden Verteilnetzbetreiber E.ON Thüringer Energie AG und E.ON Mitte AG. Von den Kosten, die beide Unternehmen geltend machten, wurden 9,5 bzw. 11 Prozent nicht anerkannt. Die E.ON Thüringer Energie AG beliefert ca. 110.000 Haushalts- und Gewerbekunden. Die E.ON Mitte AG versorgt ca. 95.000 Letztverbraucher in den Bundesländern Hessen, Niedersachsen und Thüringen.

"Da die Gasnetzentgelte bisher keiner Kostenkontrolle unterlagen, konnten die Entgelte weitgehend frei festgelegt werden", erläuterte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. "Mit dem neuen EnWG bestimmt der Gesetzgeber, dass die Bundesnetzagentur lediglich Kosten anerkennt, die sich auch im Wettbewerb einstellen würden." In der jetzigen Prüfungsrunde habe die Bundesnetzagentur nur einige, aber zentrale Prüfungsschwerpunkte bilden können. Dabei sei sie auf nicht plausible Bewertungen und Kostenansätze gestoßen, die nach den Grundsätzen der gesetzlichen Vorgaben nicht anerkennungsfähig sind. Kürzungen der Netzkosten hätten sich insbesondere aus der Prüfung des Sachanlage- und Umlaufvermögens, der Eigenkapitalverzinsung sowie der kalkulatorischen Gewerbesteuer ergeben. Die genehmigten Entgelte gelten bis zum 31. März 2008.