Juni 2006

060603

ENERGIE-CHRONIK


Gasnetzbetreiber veröffentlichen Kooperationsvertrag

Der Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) veröffentlichten am 1. Juni eine "Vereinbarung über die Kooperation zwischen den Gasnetzbetreibern", mit der die von der Bundesnetzagentur angemahnte und von den Gasnetzbetreibern zusagte Umsetzung des neuen Energierechts bis zum Beginn des neuen Gaswirtschaftsjahres am 1. Oktober 2006 verwirklicht werden soll (060201). Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, äußerte sich am 8. Juni befriedigt darüber, daß die Verbände die vereinbarte Frist zur Veröffentlichung des Kooperationsvertrags eingehalten hätten. Als nächstes müßten nun die Netzbetreiber möglichst bald dem Kooperationsvertrag beitreten sowie die Vorkehrungen für dessen praktische Umsetzung bis zum 1. August treffen.

Das Kooperationsabkommen soll den Gasnetzzugang durch nur zwei Verträge und zwei Kapazitätsbuchungen ermöglichen (sog. "Zweivertragsmodell/Basismodell"), wobei diese Anforderung in einem ersten Schritt nur innerhalb von Marktgebieten umfassend umgesetzt wird. Dazu werden die bundesweiten Gasversorgungsnetze in 19 Marktgebiete untergliedert. Die Einrichtung virtueller Handelspunkte soll einen Gashandel sowohl innerhalb der Marktgebiete wie auch über Marktgebietsgrenzen hinweg ermöglichen.

Weiterhin Meinungsverschiedenheiten zwischen BGW/VKU und Bundesnetzagentur

Auf Wunsch von BGW und VKU läßt der Kooperationsvertrag darüber hinaus auch Gastransporte durch netzbezogene Einzelbuchungen zu (sog. "Optionsmodell"). Die Bundesnetzagentur ist allerdings der Meinung, daß der Gesetzgeber nur ein Zweivertragsmodell (Basismodell) wollte. Sie will das Optionsmodell deshalb nur akzeptieren, wenn die Parallelität der beiden Netzzugangsmodelle die Forderung nach Wirkungsgleichheit und Diskriminierungsfreiheit erfüllt.

BGW und VKU hatten zunächst sogar 28 Marktgebiete vorgesehen, obwohl Ende Januar mit der Bundesnetzagentur höchstens zwanzig vereinbart worden waren. "Die Bundesnetzagentur konnte durch intensive Gespräche eine Reduzierung der Marktgebiete auf jetzt 19 erreichen", hob Kurth hervor. "Die Notwendigkeit einer weiteren Reduzierung der Marktgebiete bleibt aber prinzipiell erhalten."

Auch sonst gebe es trotz aller Annäherungen weiterhin unterschiedliche Auffassungen zwischen BGW/VKU und der Bundesnetzagentur: Die Voraussetzungen zur Tolerierung des Einzelbuchungsmodells seien weiter zu überprüfen. Die Gaswirtschaft habe bisher keine vollständige und abgestimmte Darstellung der relevanten Prozesse zum Lieferantenwechsel vorgelegt. Außerdem seien die Art und der Umfang der Einbindung von Gasspeichern in den Kooperationsvertrag weiterhin streitig.

E.ON, RWE und Wingas haben jeweils mehrere Marktgebiete

Von den 19 Marktgebieten entfallen vier auf E.ON Ruhrgas und jeweils drei auf RWE und Wingas. Die übrigen sind mit dem Netz des Netzbetreibers identisch :

• Bayerngas GmbH: Marktgebiet Südbayern
• BEB Transport GmbH & Co. KG, Dangas GmbH Regiegesellschaft und Statoil Deutschland GmbH (FN): Marktgebiet H-Gas Nord
• BEB Transport GmbH & Co. KG und ExxonMobil Gastransport Deutschland GmbH: Marktgebiet L-Gas Nord
• E.ON Ruhrgas Transport AG & Co. KG (ERT): Marktgebiet H-Gas Nord / Marktgebiet H-Gas Mitte / Marktgebiet H-Gas Süd / Marktgebiet L-Gas
• Erdgas Münster Transport GmbH & Co. KG: Marktgebiet EGMT
• EWE AG: Marktgebiet Verbundnetz Ems-Weser-Elbe
• Gas-Union Transport GmbH Co. KG: Marktgebiet Gas-Union
• Gaz de France Deutschland Transport GmbH: Marktgebiet der Gaz de France Deutschland Transport
• Gasversorgung Süddeutschland GmbH und Eni Gas & Power Deutschland S.P.A: Marktgebiet GVS-ENI
• ONTRAS – VNG Gastransport GmbH: Marktgebiet ONTRAS
• RWE Transportnetz Gas GmbH: Marktgebiet RWE I (H-Gas Nord) / Marktgebiet RWE II (L-Gas West) / Marktgebiet RWE III (H-Gas Süd)
• WINGAS TRANSPORT GmbH & Co. KG: Marktgebiet WINGAS TRANSPORT I / Marktgebiet WINGAS TRANSPORT II / Marktgebiet WINGAS TRANSPORT III

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