April 2006

060411

ENERGIE-CHRONIK


Hessen stoppt Stromtarif-Erhöhungen zumindest bis Mai

"Keine Chance auf Genehmigung" hat nach den Worten des hessischen Wirtschaftsministers Alois Rhiel (CDU) eine von E.ON Mitte beantragte Tariferhöhung um 15 Prozent zum 1. Mai 2006. Bereits im Dezember 2005 hatte Rhiel einen Antrag des in Kassel ansässigen Regionalversorgers, den Grundtarif zum 1. Januar 2006 um 6 Prozent anzuheben, nicht genehmigt. Auch die übrigen 49 Stromunternehmen in Hessen durften ihre Stromtarife nicht erhöhen (051201).

Zum neuen Antrag von E.ON Mitte erklärte Rhiel am 24. April: "Wenn bereits 6 Prozent Preisanstieg überzogen sind, dann sind 15 Prozent erst recht nicht akzeptabel." Er erwarte, dass das neue Energiewirtschaftsgesetz zu sinkenden Netzdurchleitungsentgelten führen werde. Über die Preisanträge der 50 Stromunternehmen in Hessen werde er deshalb erst entscheiden, wenn die Netzentgeltregulierung von Bundesnetzagentur und Land Hessen beendet und ausgewertet sei. Damit sei im Mai zu rechnen.

Rhiel betonte, dass die Vorabgenehmigungspflicht der Strompreise derzeit ordnungspolitisch nicht nur gerechtfertigt, sonder auch geboten sei: "Solange die Stromkunden nur geringe Wahlmöglichkeiten haben, weil es noch keinen wirksamen Wettbewerb gibt, müssen die Länder durch eine strenge Preiskontrolle verhindern, daß die regionalen Monopolisten die Stromkunden ausbeuten. Wenn ab Mitte 2007 dank der neuen Netzregulierung und so verbesserter Chancen für günstigere Stromanbieter echter Wettbewerb um Stromverbraucher entstanden ist, dann muß und wird die Preiskontrolle der Länder entfallen."

Wirtschaftsminister droht Stadtwerken mit Zwangsgeld

Das Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat Anfang April den Stadtwerken Ludwigslust-Grabow die Fortführung der Grundversorgung für Haushaltskunden zu den genehmigten Stromtarifen auferlegt und für den Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld angedroht. Die Stadtwerke hatten ihren Tarifkunden die Lieferverträge gekündigt, nachdem das Ministerium die beantragte Tariferhöhung am 27. März abgelehnt hatte. Zugleich boten sie eine Ersatzversorgung zu höheren Preisen an. Wirtschaftsminister Otto Ebnet (SPD) stellte dazu fest, daß die Bundestarifordnung Elektrizität und damit auch die Tarifgenehmigungspflicht noch bis Mitte 2007 gelten. Es sei ein bundesweit einmaliger Vorgang und könne nicht geduldet werden, daß ein Versorger sich einfach den gesetzlichen Bestimmungen zu entziehen versuche.

In Mecklenburg-Vorpommern hatten der Regionalversorger Wemag und 19 Stadtwerke Tarif-Erhöhungen beantragt. Das zuständige Wirtschaftsministerium will aber - wie in Hessen - erst die Entscheidung der Bundesnetzagentur zu den Netznutzungsentgelten abzuwarten, bevor es über Tariferhöhungen entscheidet. Mit Ausnahme der Stadtwerke Ludwigslust-Grabow hatten alle Versorger die Entscheidung des Ministeriums akzeptiert.

Vattenfall darf in Hamburg 5,1 Prozent mehr verlangen

In Hamburg hat der Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) eine beantragte Strompreiserhöhung des Energieversorgers Vattenfall weitgehend genehmigt. Das Unternehmen darf die Preise im Tarif "Classic" zum 1. Mai um 5,1 Prozent erhöhen. Beantragt waren 6,3 Prozent. Allerdings muß Vattenfall eine mögliche Senkung der Netzentgelte unverzüglich in voller Höhe an die Kunden weitergeben. Uldall äußerte die Erwartung, daß eventuell die Hälfte der Erhöhung wieder rückgängig gemacht werde, wenn die Bundesnetzagentur über die Höhe der Netzentgelte entschieden hat.