März 2006

060306

ENERGIE-CHRONIK


EU beschließt Richtlinie zur Verbesserung der Energieeffizienz

Die EU-Wirtschaftsminister beschlossen am 14. März eine Richtlinie zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Europäischen Union und zur Förderung des Marktes für Energiedienstleistungen. Die Richtlinie war am 10. Dezember 2003 von der Kommission als Teil eines Gesetzgebungspakets zur Energieinfrastruktur und Versorgungssicherheit vorgeschlagen (031207) und am 13. Dezember 2005 vom Europäischen Parlament mit Änderungen gebilligt worden. Demnach müssen alle Mitgliedsstaaten nationale Programme zum Energiesparen in der Wirtschaft und im Privatbereich starten, die bis 2017 eine jährliche Energieeinsparung von einem Prozent ermöglichen. Das Reduktionsziel von insgesamt neun Prozent in neun Jahren - der ursprüngliche Vorschlag der Kommission war sechs Prozent in sechs Jahren - bleibt allerdings unverbindlich.

Mengenrabatte und andere Anreize zum Energieverbrauch nicht mehr zulässig

Nach der neuen Richtlinie müssen die 25 EU-Staaten

Einsparungen werden als Summe der gemessenen oder geschätzten Endenergieverbrauchsrückgänge aufgrund von Energiedienstleistungen, Energieeffizienzprogrammen und anderen in Frage kommenden Maßnahmen berechnet. Wegen seiner hohen energetischen Qualität zählt dabei Strom zweieinhalbmal soviel wie andere Energieformen.

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