November 2004

041101

ENERGIE-CHRONIK


Bundesrat warnt Clement vor EnWG-Änderungen zugunsten der Stromversorger

Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) traf am 4. November mit den Vorstandschefs der vier großen Stromkonzerne zusammen. Laut "Frankfurter Allgemeine" (8.11.) war er nach diesem Gespräch bereit, die Kritik der Unternehmen an den Entwürfen zum neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie zur Stromnetzentgeltverordnung und Stromnetzzugangsverordnung ( 041001) teilweise zu berücksichtigen. So soll den Netzbetreibern gestattet werden, die Körperschaftssteuer bei der Kalkulation der Netznutzungsentgelte miteinzubeziehen. Die Konzerne hätten Clement dafür zugesagt, Großverbrauchern wie der Aluminiumindustrie bei den Strompreisen entgegenzukommen.

Die unionsgeführte Mehrheit im Bundesrat lehnt jedoch eine Änderung der Kalkulationsprinzipien zugunsten der Stromkonzerne ab. Der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel, der in dieser Angelegenheit ihr Sprecher ist, verdeutlichte dies in einem Brief an Clement. Falls der Bundesrat nicht zustimmen sollte, würde dies zumindest die Verabschiedung des neuen EnWG weiter verzögern. Derzeit wird das Inkrafttreten zum 1. April angestrebt.

Rhiel verlangte sogar Abstriche an der sogenannten Nettosubstanzerhaltung, weil sie Spielraum für überhöhte Netznutzungsentgelte biete. Er warf den Stromunternehmen vor, sie würden bereits heute überhöhte Netznutzungsentgelte verlangen, um neue Wettbewerber aus dem Geschäft zu halten. Bei Anwendung der von Clement geplanten Regelungen würden die Netzbetreiber noch höhere Entgelte verlangen können, was den Wettbewerb noch stärker behindern würde.

Clements Vorhaben, für Großstromverbraucher wie die Aluminium- und die Zementindustrie Preisnachlässe zu erreichen, bezeichnete Rhiel als "marktwirtschaftlichen Sündenfall", der andere Unternehmen benachteilige. Stattdessen sei eine Senkung der Strompreise auf breiter Front erforderlich (Handelsblatt, 24.11.; FTD, 26.11.)