Februar 2004

040206

ENERGIE-CHRONIK


KWK-Richtlinie in Kraft getreten

Die EU-Richtlinie zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung wurde am 21. Februar 2004 im Amtsblatt der Gemeinschaft veröffentlicht und trat damit in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um sie umzusetzen. Die Richtlinie war am 18. Dezember 2003 vom Parlament und am 26. Januar vom Rat in zweiter Lesung verabschiedet worden, nachdem sich Kommission, Parlament und Ministerrat im sogenannten Trilog-Verfahren über die strittigen Punkte geeinigt hatten.

Was Deutschland angeht, so gilt die Richtlinie als weitgehend kompatibel mit dem seit 2002 geltenden Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (020101). Dem Wunsch des Parlaments nach besonderer Förderung von sogenannten Mikro-KWK-Anlagen (bis 50 kW) wurde insoweit entsprochen, als bei solchen Anlagen die Berechnung des KWK-Stroms auf zertifizierten Werten beruhen kann. Für Kleinst- und Kleinanlagen (bis 500 kW bzw. 1000 kW) kann der nationale Gesetzgeber den Netzzugang erleichtern. Unberücksichtigt blieb dagegen die Forderung des Parlaments, den Anteil von KWK-Strom am Energie-Mix bis 2010 verbindlich auf mindestens 18 Prozent anzusetzen (030501).

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