Mai 2003

030501

ENERGIE-CHRONIK


KWK-Strom soll bis 2012 europaweit einen Anteil von 18 Prozent erreichen

Das Europäische Parlament hat am 13. Mai die von der Kommission beabsichtigte Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (011004) begrüßt. Bei der ersten Lesung des Richtlinienvorschlags, den die Kommission dem Parlament im Juli 2002 unterbreitet hatte, verlangten die Abgeordneten aber eine Reihe von Änderungen. So soll die Richtlinie die Union und deren Mitglieder verpflichten, bis zum Jahr 2012 den Anteil von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) auf mindestens 18 Prozent der jeweiligen Gesamtstromerzeugung zu steigern. Die Mitgliedsstaaten haben ferner sicherzustellen, daß die KWK-Förderung - unabhängig vom Betreiber der Anlage und der Verwendung des erzeugten Stroms - "nichtdiskriminierend" erfolgt. Anders als beim derzeit in Deutschland geltenden KWK-Gesetz (020101) müßten demnach auch industrielle Anlagen in die Förderung einbezogen werden.

Besonderen Nachdruck legt das Parlament auf die Förderung sogenannter Mikro-KWK-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 50 Kilowatt (Brennstoffzellen, Stirling-Motoren usw.). Es will sicherstellen, daß die Betreiber solcher dezentraler Strom- und Wärmelieferanten nicht für eventuell entstehende Netzausbaukosten herangezogen werden. Die Netzbetreiber sollen verpflichtet werden, KWK-Anlagen mit einer Leistung bis zu 1 MW ans Stromnetz anzuschließen, "ohne unrealistische Anschlußgebühren zu verlangen oder sonstige Hindernisse zu schaffen". Für Mikro-KWK-Anlagen soll der Netzanschluß gebührenfrei sein, sofern sie erneuerbare Energieträger einsetzen. Der aus solchen Mikro-Anlagen ins Netz eingespeiste Strom soll mindestens in Höhe des Kaufpreises für Haushaltsstrom vergütet werden.

Einen Tag nach der Abstimmung im Europäischen Parlament kam es im Energie-Ministerrat zu einer politischen Einigung über die geplante Richtlinie. Unter anderem umfaßt sie die Definition der Kraft-Wärme-Kopplung und die Möglichkeit nationaler Förderregelungen. Die Position des Ministerrats wird nun in einem "gemeinsamen Standpunkt" formuliert und dem Parlament vorgelegt. Beide Seiten streben eine einvernehmliche Lösung im Rahmen der  der zweiten Lesung an.