Februar 2003

030214

ENERGIE-CHRONIK


Tarifvertrag für E.ON Energie mit Leistungs- und Erfolgskomponente

Für die Beschäftigten der E.ON Energie wurde am 5. Februar ein neuer Vergütungs- und Rahmentarifvertrag geschlossen, der erstmals ein "leistungsorientiertes Vergütungssystem" sowie ein vom Unternehmenserfolg abhängiges 14. Monatsgehalt vorsieht. Er ersetzt die bisherigen Regelungen, die für die Vorläuferunternehmen PreussenElektra und Bayernwerk galten. Vertragspartner sind auf der einen Seite die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die IG Bergbau, Chemie und Energie (IG BCE), auf der anderen Seite die Arbeitgebervereinigung der energiewirtschaftlichen Unternehmen e.V. (AVE) und der Arbeitgeberverband Bayerischer Energieversorgungsunternehmen. Wie es in einer gemeinsamen Pressemitteilung hieß, bestehen die Bezüge der E.ON-Energie-Beschäftigten künftig aus einer Basisvergütung zuzüglich einer Erfahrungs-, einer Anforderungs- und einer Leistungskomponente. Grundlage für die Festsetzung der Leistungskomponente seien jährlich zu führende "Zielvereinbarungsgespräche" zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten. Außerdem sollen alle Beschäftigten erstmalig im Jahr 2003 eine "ergebnisorientierte Jahreszahlung" erhalten, die in Abhängigkeit vom Unternehmenserfolg zwischen 20 und 100 Prozent einer Monatsvergütung beträgt.

Bei der Fusion von PreussenElektra und Bayernwerk zur E.ON Energie AG im Juli 2000 war die Gesamtzahl der Beschäftigten beider Unternehmen noch mit 36.500 beziffert worden. In der jetzigen Pressemitteilung ist von rund 25.000 Beschäftigten die Rede.

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