September 2002

020908

ENERGIE-CHRONIK


Kartellamt mahnt RWE Net wegen überhöhter Zählerkosten ab

Das Bundeskartellamt hat die RWE Net AG wegen überhöhter Meß- und Verrechnungspreise für Kleinkunden abgemahnt. Wie das Amt am 13. September mitteilte, berechnet die RWE Net AG diesen Kunden für netzbezogene Meß- und Verrechnungsleistungen jährlich 36 Euro für Eintarifzähler und 72 Euro für Zweitarifzähler. Dies sei mißbräuchlich überhöht. Es bestehe der Verdacht, daß die geforderten Entgelte nicht nur überhöhte netzbezogene Kosten, sondern auch vertriebsbezogene Kosten aus dem Bereich der RWE-Schwestergesellschaft RWE Plus enthielten. Das Amt begründet diesen Verdacht damit, daß die E.ON-Tochter Thüringer Energie AG (Teag) ihre entsprechenden Dienste auf der Grundlage der Verbändevereinbarung II plus erheblich niedriger berechne.

Kartellamtspräsident Ulf Böge verwies darauf, daß die Netznutzungskosten im Gebiet von RWE Net bis über 75 Prozent des Endkundenpreises ausmachen. Davon entfielen wiederum bis zu 19 Prozent auf Meß- und Verrechnungskosten.

Das Bundeskartellamt hatte im Juli zwei Verfahren wegen überhöhter Meß- und Verrechnungspreise gegen RWE Net und den ostdeutschen Regionalversorger Wemag eingeleitet (020705). Die Wemag habe inzwischen zum 1. Oktober 2002 eine Senkung ihrer diesbezüglichen Preise angekündigt, teilte das Amt mit. Sie lägen für Eintarifzähler aber noch immer deutlich über denen des Vergleichsunternehmens Teag. Das Verfahren gegen die Wemag werde deshalb fortgeführt.