August 2001

010801

ENERGIE-CHRONIK


Kabinett verabschiedet Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Das Bundeskabinett verabschiedete am 15. August den Entwurf für ein neues Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (siehe PDF-Datei). Das Gesetz war vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt worden. Es soll die mit den Wirtschaftsverbänden getroffenen Vereinbarungen (010601) umsetzen und zum 1. Januar 2002 die Regelungen des bisherigen KWK-Gesetzes (000402) ablösen. Der Entwurf geht jetzt dem Bundesrat zu, der sich voraussichtlich am 27. September damit befassen wird.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisierte die zeitliche Begrenzung der Förderungsdauer bis zum Jahr 2010. Sie sei "in dieser abschließenden Form im Branchenkonsens nicht vorgesehen" gewesen. Die Begrenzung werde zur Folge haben, daß nach dem Jahr 2004 kaum noch bedeutende Investitionen in KWK-Anlagen stattfinden. Ohne nennenswerte Modernisierung und Zubau seien die Klimaschutzziele der Bundesregierung aber nicht zu erreichen.

Der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) sprach von einem "tragfähigen Kompromiß". Der Gesetzentwurf entspreche "den fein austarierten und flexiblen Strukturen" des Eckpunkte-Papiers. Durch die zeitliche Begrenzung werde auf die Anlagenbetreiber Druck ausgeübt, ihre Anlagen zügig zu modernisieren und damit die CO2-Minderung zu beschleunigen, betonte VDEW-Hauptgeschäftsführer Eberhard Meller.