Juli 2001

010704

ENERGIE-CHRONIK


VKU und VIK verlangen Nachbesserungen am KWK-Gesetz

Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Juli einen Gesetzentwurf zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) vorgelegt, der die mit der Wirtschaft vereinbarten Eckpunkte (010601) umsetzt und zum 1. Januar 2002 in Kraft treten soll. Zuvor wird der Entwurf nochmals mit den beteiligten Verbänden abgestimmt. Mitte August will ihn das Kabinett endgültig beschließen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) forderte am 20.7. eine Nachbesserung des vorliegenden Gesetzentwurfs: Die Förderdauer für modernisierte Anlagen dürfe nicht 2010 enden, sondern solle 12 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlagen umfassen. Die automatische Absenkung des Zuschlags alle zwei Jahre lehnt der VKU ab, weil sie die Investitionsbereitschaft mindere. Die Zertifizierung der KWK-Anlagen, die Voraussetzung für die Gewährung eines Bonusses ist, soll nach dem von der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGFW) entwickelten Verfahren erfolgen und der Wirtschaft im Rahmen der Selbstzertifizierung überlassen werden.

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) kritisierte in einer Pressemitteilung am 30.7., daß der Gesetzentwurf industrielle KWK-Anlagen diskriminiere: Er begünstige nur die relativ geringe Einspeisung industrieller KWK-Anlagen ins Netz der allgemeinen Versorgung, nicht aber die industrielle Eigenstromerzeugung. Es sei unverständlich, weshalb der Neubau kleiner Blockheizkraftwerke gefördert werden solle, nicht aber der Neubau von ökologisch wie ökonomisch wesentlich effizienteren KWK-Anlagen der Industrie. Ferner würde die zeitliche Begrenzung der Förderung auf das Jahr 2010 stark durch Formulierungen relativiert, die eine Verlängerung in Aussicht stellen.