Dezember 2000

001202

ENERGIE-CHRONIK


"Schutzklausel" soll Ministerium zur Beschränkung von Strom- und Gasimporten ermächtigen

Der Gesetzentwurf zur Liberalisierung des Gasmarkts, den das Bundeskabinett am 20.12. verabschiedete (001203) enthält auch eine "Schutzklausel bei Elektrizitäts- und Gasimporten": Sie berechtigt Strom- und Gasversorger, die Durchleitung von Lieferungen aus einem anderen EU-Land abzulehnen, soweit in diesem Land die Belieferung von Kunden durch Dritte nicht ebenfalls möglich ist. Das Unternehmen, das den Netzzugang beansprucht, muß nachweisen, aus welchem Mitgliedsstaat der EU die Elektrizität oder das Erdgas geliefert werden soll. Das Bundeswirtschaftsministerium wird zum Erlass einer Rechtsverordnung ermächtigt, welche Einzelheiten des Verfahrens regelt und bestimmte Lieferungen von einer Genehmigung abhängig macht. Ferner darf das Ministerium per Rechtsverordnung festlegen, wieweit die Bestimmungen auch für Strom- und Gasimporte aus Drittländern gelten.

In den Medien wurde die geplante "Schutzklausel" so interpretiert, dass die Bundesregierung damit künftig den Import von "schmutzigem Strom" aus unsicheren osteuropäischen Kernkraftwerken sowie Dumping-Angebote aus Drittländern verhindern wolle und könne. Vorerst setze das Bundeswirtschaftsministerium allerdings weiterhin auf eine diesbezügliche freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft (SZ, 21.10; Welt, 21.10.; siehe auch 001102).