Juli 2000

000701

ENERGIE-CHRONIK


Ab 1. Juli entfällt das "Transportentgelt" bei innerdeutschen Stromlieferungen

Die acht deutschen Übertragungsnetzbetreiber verzichten rückwirkend zum 1. Juli auf die Erhebung des "Transportentgelts" für Stromlieferungen zwischen den Handelszonen Nord und Süd, welche die neue Verbändevereinbarung zur Netznutzung vorsieht. Dies beschloss die Mitgliederversammlung der Deutschen Verbundgesellschaft (DVG) am 5. Juli. Die Verbändevereinbarung soll entsprechend angepasst werden, sobald eine für Anfang Oktober erwartete einheitliche europäische Lösung zur Kostendeckung großräumiger internationaler Stromtransporte vorliegt. An den deutschen Aussengrenzen wird bis dahin weiterhin ein Transportentgelt von 0,125 Pf/kWh für importierte oder exportierte Energie erhoben.

Die neue Verbändevereinbarung zur Netznutzung (991201) teilt den deutschen Strommarkt in zwei Handelszonen ein: Sobald ein Stromhändler beide Zonen in Anspruch nimmt, soll er zuzüglich zum Netznutzungsentgelt für den Saldo der ausgetauschten Energiemengen ein Transportentgelt von 0,25 Pfennig pro Kilowattstunde zahlen, wobei gegenläufige Lieferungen zwischen "Bilanzkreisen" unterschiedlicher Handelszonen saldiert werden können. Der Verzicht auf dieses Transportentgelt gehörte zu den Auflagen, von denen die EU-Kommission und das Bundeskartellamt die Genehmigung der Fusionen Veba/Viag und RWE/VEW abhängig gemacht hatten (000603). Mit ihren Energietöchtern PreussenElektra und Bayernwerk bzw. RWE Energie und VEW Energie sind beide Fusionskandidaten sowohl in der nördlichen als auch in der südlichen Handelszone vertreten. Mit dem jetzigen DVG-Beschluss verzichten gemeinsam mit ihnen auch die Berliner Bewag, die Energie Baden-Württemberg und die Hamburger HEW auf die Erhebung des Transportsentgelts.

Die EU-Kommission sah im Transportentgelt bzw. in den beiden innerdeutschen Handelszonen eine Diskriminierung ausländischer Unternehmen. Auch Stromhändler kritisierten den "Stromäquator", weil dadurch solche Unternehmen begünstigt würden, die in beiden Zonen tätig seien und deshalb Lieferungen und Bezüge von Strom saldieren können (000108). Die Verfechter der Regelung betonten dagegen, dass die neue Verbändevereinbarung alle Marktteilnehmer des In- und Auslands gleich behandele und dass schon jede der beiden Handelszonen für sich genommen mit je etwa 40 Millionen Einwohnern zu den größten freien Stromhandelszonen Europas gehört (000204).

Müller mahnt die Veröffentlichung sämtlicher Netznutzungsentgelte an

Bundeswirtschaftsminister Werner Müller begrüßte den Verzicht auf die Erhebung des Transportentgelts. Zugleich äußerte er die Erwartung, dass alle Netzbetreiber ihre Netznutzungspreise bekanntgeben. Die rasche Publizierung der geforderten Entgelte sei ein "wesentlicher Baustein für die Intensivierung des Wettbewerbs". Die im Dezember letzten Jahres geschlossene neue Verbändevereinbarung sehe die Veröffentlichung der Netznutzungsentgelte bis spätestens Ende Juni 2000 vor. Inzwischen hätten zwar alle Übertragungsnetzbetreiber ihre Netznutzungspreise veröffentlicht, bei den Verteilerunternehmen gebe es aber noch erheblichen Nachholbedarf.

VDEW-Links zu Netznutzungsentgelten

Die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) erweiterte am 20.7. ihren Internet-Auftritt unter www.strom.de um eine Liste mit Links zu solchen Internet-Seiten, auf denen Netzbetreiber ihre Netznutzungspreise bekanntgeben. Die erste Link-Liste erfaßte insgesamt 26 Netzbetreiber, die dem Spitzenverband der deutschen Stromwirtschaft auf dessen Anfrage hin entsprechende Internet-Seiten genannt hatten. Der Zugang zu der Liste erfolgt über die Rubriken "Strommarkt Deutschland"/"Netznutzung"/"Netznutzungspreise".